Jeder Mitarbeiter der hin und wieder oder regelmäßig Erdbaumaschinen bedient muss nicht nur körperlich und geistig geeignet sein, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Vorschriften.
Unternehmer, die unausgebildetes Personal einsetzen, riskieren im Schadensfall Regress und hohe Strafen.
Umfang und Dauer der Qualifizierung sind abhängig von der Art der Maschinen.
Nachweis: Bedienerausweis / Zertifikat
Die jährliche Unterweisung ist für jeden Betrieb Pflicht, nach DGUV Vorschrift 1§4 ,12§ ArbSchG und BetrSichV §12 der Mitarbeiter zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen einsetzt. Ein Missachten dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Doch neben der gesetzlichen Vorgabe ist die Durchführung der jährlichen Unterweisung vor allem für Ihren Betrieb wichtig: Regelmäßig geschultes Personal erzeugt weniger Unfälle und damit weniger Kosten!
Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrem Unternehmen – zum günstigen Preis und mit geringem zeitlichem Aufwand. Unser E-Learning bietet Ihnen aktuelle Schulungsinhalte zum orts- und zeitunabhängigen Lernen. Im Betrieb oder zuhause.
Nachweis: Zertifikat
Voraussetzungen: Alter 18 Jahre (16 Jahre in Ausbildung), körperlich und geistig geeignet
Haben Sie Fragen zu unseren Weiterbildungen und dem passenden Lernformat? Wir beraten Sie gerne – kostenfrei und unverbindlich!