Erdbaumaschinen

bei der 1A SAFE GmbH in Lampertheim
Verfügbare Lernformate:,

Ausbildung Erdbaumaschinen

Jeder Mitarbeiter der hin und wieder oder regelmäßig Erdbaumaschinen bedient muss nicht nur körperlich und geistig geeignet sein, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Vorschriften.

Unternehmer, die unausgebildetes Personal einsetzen, riskieren im Schadensfall Regress und hohe Strafen.

Umfang und Dauer der Qualifizierung sind abhängig von der Art der Maschinen.

Nachweis: Bedienerausweis / Zertifikat

Ausbildungsinhalte
Jährliche Unterweisung
Rechtliches

Ausbildungsinhalte

Theorie

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften
  • Sicherheitsregeln
  • Arbeitsschutz, persönliche Schutzausrüstungen
  • Maschinentypen
  • Geräteauswahl und Einsatzfälle
  • Baumaschinenkunde
  • Arbeitskunde, Baustoff- und Bodenkunde, Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz
  • Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung, sicheres Abstellen, verladen und transportieren von Baumaschinen
  • Pflege und Wartung
  • Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen
  • Unfälle und Gefahren
  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Einweisung an den Erdbaumaschinen
  • Praktische Übungen (je nach den örtlichen Gegebenheiten)
  • Parkour
  • Praktische Prüfung

Jährliche Unterweisung

Die jährliche Unterweisung ist für jeden Betrieb Pflicht, nach DGUV Vorschrift 1§4 ,12§ ArbSchG und BetrSichV §12 der Mitarbeiter zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen einsetzt. Ein Missachten dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Doch neben der gesetzlichen Vorgabe ist die Durchführung der jährlichen Unterweisung vor allem für Ihren Betrieb wichtig: Regelmäßig geschultes Personal erzeugt weniger Unfälle und damit weniger Kosten!

Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrem Unternehmen – zum günstigen Preis und mit geringem zeitlichem Aufwand. Unser E-Learning bietet Ihnen aktuelle Schulungsinhalte zum orts- und zeitunabhängigen Lernen. Im Betrieb oder zuhause.

Nachweis: Zertifikat

Rechtliches

  • DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12 Betreiben von Erdbaumaschinen
  • DGUV Regel 101-604 Tiefbau
  • DGUV Information 203-017 Erdarbeiten in der nähe von Kabeln und Rohrleitungen

Voraussetzungen: Alter 18 Jahre (16 Jahre in Ausbildung), körperlich und geistig geeignet

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