Wir stellen für Sie sicher, dass Arbeitsmittel den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ihre genutzten Fahrzeuge betriebssicher sind.
Eine regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Wir führen diese Arbeitsmittelprüfungen nach den geltenden Vorschriften (DGUV/UVV) durch.
Wir kommen gerne zu Ihnen oder Sie senden uns die zu prüfenden Arbeitsmittel einfach zu.
Zusätzlich zur jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung müssen Rundstahlketten (Anschlagketten) alle drei Jahre auf Rissfreiheit geprüft werden. Wir führen diese Prüfung nach DGUV R 109-017, DIN 685-5 durch. Dazu setzen wir ein elektromagnetisches Prüfverfahren ein.