Allgemeine Ausbildung Stufe 1 (Dauer mind. 2 Tage)
Theoretischer Teil, praktischer Teil und Abschlussprüfung
Zusatzausbildung Stufe 2 (Dauer mind. 1 Tag)
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, z.B. Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler sowie Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte
Betriebliche Ausbildung Stufe 3 (Dauer mind. 1 Tag)
Gerätebezogener Teil über die im Betrieb vorhandenen Flurförderzeuge und Anbaugeräte und verhaltensbezogener Teil über die Betriebsanweisung nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV V 68)
Nachweis: Bedienerausweis / Zertifikat
Die jährliche Unterweisung ist für jeden Betrieb Pflicht, nach DGUV Vorschrift 1§4 ,12§ ArbSchG und BetrSichV §12, der Mitarbeiter zum Betrieb von Flurförderfahrzeugen wie bspw. Gabelstapler einsetzt. Ein Missachten dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Doch neben der gesetzlichen Vorgabe ist die Durchführung der jährlichen Unterweisung vor allem für Ihren Betrieb wichtig: Regelmäßig geschultes Personal erzeugt weniger Unfälle und damit weniger Kosten!
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Nachweis: Zertifikat
Voraussetzungen: Alter 18 Jahre (16 Jahre in Ausbildung), körperlich und geistig geeignet
Haben Sie Fragen zu unseren Weiterbildungen und dem passenden Lernformat? Wir beraten Sie gerne – kostenfrei und unverbindlich!