Flurförderzeuge

oder bei der 1A SAFE GmbH in Lampertheim

Ausbildung Flurförderzeuge (Staplerschein)

Allgemeine Ausbildung Stufe 1 (Dauer mind. 2 Tage)
Theoretischer Teil, praktischer Teil und Abschlussprüfung

Zusatzausbildung Stufe 2 (Dauer mind. 1 Tag)
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, z.B. Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler sowie Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte

Betriebliche Ausbildung Stufe 3 (Dauer mind. 1 Tag)
Gerätebezogener Teil über die im Betrieb vorhandenen Flurförderzeuge und Anbaugeräte und verhaltensbezogener Teil über die Betriebsanweisung nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV V 68)

Nachweis: Bedienerausweis / Zertifikat

Ausbildungsinhalte
Jährliche Unterweisung
Rechtliches

Ausbildungsinhalte

Theorie

  • Einführung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Prüfung von Gabelstaplern
  • Umgang mit Lasten
  • Sondereinsätze von Gabelstaplern
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Einweisung am Stapler vor Ort
  • Einsatzprüfung vor Arbeitsbeginn
  • Fahr- und Stapelübungen mit und ohne Last
  • Übung Lastschwerpunkt
  • Übung Gewichtsverteilung
  • Übung Stapeln
  • Praktische Prüfung

Jährliche Unterweisung

Die jährliche Unterweisung ist für jeden Betrieb Pflicht, nach DGUV Vorschrift 1§4 ,12§ ArbSchG und BetrSichV §12, der Mitarbeiter zum Betrieb von Flurförderfahrzeugen wie bspw. Gabelstapler einsetzt. Ein Missachten dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Doch neben der gesetzlichen Vorgabe ist die Durchführung der jährlichen Unterweisung vor allem für Ihren Betrieb wichtig: Regelmäßig geschultes Personal erzeugt weniger Unfälle und damit weniger Kosten!

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Nachweis: Zertifikat

Rechtliches

  • DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragen der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
  • DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge
  • DGUV Information 208-004 Gabelstapler
  • DGUV Information 208-031 Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast
    zus. Nach BetrSichV§12, TRBS 21111 Teil 1, DGUV Vorschrift 1 §4 und §12 ArbSchG

Voraussetzungen: Alter 18 Jahre (16 Jahre in Ausbildung), körperlich und geistig geeignet

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