Jährliche Unterweisungen nach DGUV, ArbSchG, und BetrSichV

oder bei der 1A SAFE GmbH in Lampertheim

Jährliche Unterweisungen nach DGUV, ArbSchG, und BetrSichV

Die jährliche Unterweisung ist für jeden Betrieb nach DGUV Vorschrift 1§4 ,12§ ArbSchG und BetrSichV §12 verpflichtend, der Mitarbeiter zum Betrieb von Flurförderfahrzeugen wie bspw. Gabelstaplern einsetzt. Ein Missachten dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Doch neben der gesetzlichen Vorgabe ist die Durchführung der jährlichen Unterweisung vor allem für Ihren Betrieb wichtig: Regelmäßig geschultes Personal verursacht weniger Unfälle und damit weniger Kosten!

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