Die Ausbildung gliedert sich im Wesentlichen in 3 Stufen:
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) – mind. 2 Tage
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen, mit Seilwinde als Kran) – mind. 2 Tage
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne – mind. 2 Tage
Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung – mind. 1 Tag
* Quelle: DGUV 308-009
Nachweis: Bedienerausweis / Zertifikat
Die jährliche Unterweisung ist für jeden Betrieb Pflicht, nach DGUV Vorschrift 1§4 ,12§ ArbSchG und BetrSichV §12 der Mitarbeiter zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen einsetzt. Ein Missachten dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Doch neben der gesetzlichen Vorgabe ist die Durchführung der jährlichen Unterweisung vor allem für Ihren Betrieb wichtig: Regelmäßig geschultes Personal erzeugt weniger Unfälle und damit weniger Kosten!
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Nachweis: Zertifikat
Voraussetzungen: Alter 18 Jahre (16 Jahre in Ausbildung), körperlich und geistig geeignet
Haben Sie Fragen zu unseren Weiterbildungen und dem passenden Lernformat? Wir beraten Sie gerne – kostenfrei und unverbindlich!