Teleskopmaschinen

bei der 1A SAFE GmbH in Lampertheim
Verfügbare Lernformate:,

Ausbildung Teleskopmaschinen

Die Ausbildung gliedert sich im Wesentlichen in 3 Stufen:

Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) – mind. 2 Tage

Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen, mit Seilwinde als Kran) – mind. 2 Tage
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne – mind. 2 Tage

Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung – mind. 1 Tag

* Quelle: DGUV 308-009

Nachweis: Bedienerausweis / Zertifikat

Ausbildungsinhalte
Jährliche Unterweisung
Rechtliches

Ausbildungsinhalte

Theorie

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen und Kranausrüstung (Stufe 2 a)
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen und Arbeitsplattform (Stufe 2 b)
  • Umsturzgefahren
  • Anfahren, Überfahren, schwenken
  • Umgang mit Lasten
  • Prüfung
  • Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Betrieb allgemein
  • Betrieb von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen und Kranausrüstung (Stufe 2a)
  • Betrieb der Arbeitsplattform (Stufe 2b)
  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Einweisung am Gerät
  • Sicht und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Lenkung (Frontlenkung, Allradlenkung, Hundegang)
  • Richtiges Abstützen
  • Je nach Ausbildungsstufe Übungen mit: Gabelzinken, Schaufel, Lasthaken (Starr), Wechseln der der Anbaugeräte, Seilwinde Kran, Arbeitsplattform
  • Bei drehbaren Oberwagen: Aufnehmen und Absetzen der Last, schwenken
  • Praktische Prüfung

Jährliche Unterweisung

Die jährliche Unterweisung ist für jeden Betrieb Pflicht, nach DGUV Vorschrift 1§4 ,12§ ArbSchG und BetrSichV §12 der Mitarbeiter zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen einsetzt. Ein Missachten dieser Vorschrift kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Doch neben der gesetzlichen Vorgabe ist die Durchführung der jährlichen Unterweisung vor allem für Ihren Betrieb wichtig: Regelmäßig geschultes Personal erzeugt weniger Unfälle und damit weniger Kosten!

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Nachweis: Zertifikat

Rechtliches

  • DGUV Grundsatz 308-009 Qualifizierung und Beauftragung von geländegängigen Teleskopstaplern
  • DIN EN 1459
  • zus. Nach BetrSichV§12, TRBS 21111 Teil 1, DGUV Vorschrift 1 §4 und §12 ArbSchG

Voraussetzungen: Alter 18 Jahre (16 Jahre in Ausbildung), körperlich und geistig geeignet

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